Elektrotankstelle City Hotel Eisenach

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & DATENSCHUTZVERORDNUNG 

I. GELTUNGSBEREICH 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 

1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Grundsätzlich setzt die wirksame Entstehung des Hotelaufnahmevertrages keine Schriftform voraus. 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner. 

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grds. in einem Jahr ab gesetzl. Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels am Anreisetag zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzl. Umsatzsteuer ein. Eine debitorische Rechnungslegung anlässlich beruflich bedingter Übernachtungen erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung durch die Hotelgeschäftsleitung und der bei Anreise schriftlich vorliegenden Kostenübernahmebestätigung. 

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

4. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 5 Tage ab Rechnungszustellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungs-verzug ist das Hotel berechtigt, neben dem geschuldeten Verzugszins ein Pauschalbetrag (Säumniszu-schläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,- € zu erheben. Sofern es sich bei dem Rechnungsempfänger um einen Kaufmann i.S.d. HGB handelt, ist das Hotel zur Erhebung einer Verzugspauschale i.d.H.v. 40,- € und einem erhöhten Verzugszins i.d.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechtigt. 

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsverzug des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen. 

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow) 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. 

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zu 90% in Rechnung stellen. 

4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Unter der Berücksichtigung der Anzahl der gebuchten Hotelbetten (1 Doppelzimmer für 2 Nächte = 4 Betten, usw.) gelten folgende Stornobedingungen: 

a) 1 - 4 zu stornierende Betten: kostenlos stornierbar bis 2 Tage vor Anreise 

b) 5 - 10 zu stornierende Betten: kostenlos stornierbar bis 7 Tage vor Anreise 

c) 11 - 20 zu stornierende Betten: kostenlos stornierbar bis 14 Tage vor Anreise 

d) ab 21 Betten muss eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden 

V. RÜCKTRITT DES HOTELS 

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten (z.B. Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung). 

2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfü-gung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%. 

VII. HAFTUNG DES HOTELS 

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Fahrräder , Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

VIII. DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG 

1. Gemäß der §§ 29, 30 des Bundesmeldegesetzes, sind anlässlich des Gastaufenthaltes durch das Hotel persönliche Gastdaten zu erheben und für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. Diese Daten werden freiwillig durch den Gast an das Hotel preisgegeben. Es handelt sich insoweit insb. um das Anreisedatum, das voraussichtliche Abreisedatum, den Familien- und Vornamen des Gastes, Geburtsdatum, Staatsange-hörigkeit, Anschrift, Anzahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit und der Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen. Diese Meldescheine werden durch die Hotelgeschäftsführung vom Tag der Anreise der beherbergten Person an ein Jahr aufbe-wahrt und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet. Die Aufbewahrung der Meldescheine erfolgt geschützt vor einer möglichen Einsichtnahme durch unbefugte Personen. Legitimierte staatliche Institutionen können diese Daten auf Verlangen innerhalb einer gewissen Frist einsehen. 

2. Das Hotel erhebt bzw. verwendet die personenbezogenen Daten des Gastes mittels der angewendeten Hotelsoftware "protel Air" zur Belegungsübersicht, Rechnungserstellung und der Anfertigung von Reser-vierungsbestätigungen oder damit verbundenen Dokumenten. Der Gast stimmt bereits mit dem Anfrage-oder Buchungsvorgang der Verwendung seiner Daten durch "protel air" und das Hotel zu oder gibt diese bei Verwendung der hoteleigenen Online-Buchungsmaschine auf der Hotelhomepage (www.cityhotel-eisenach.de) freiwillig und selbstständig ein. 

3. Die personenbezogenen Daten - wie Name und Anschrift, ggf. Erreichbarkeit (und nur diese) werden innerhalb der elektronischen Gästekartei gespeichert, um auch zukünftig schnell auf den Namen und die Adresse bei Anreise zurückgreifen zu können. Kreditkartenverifizierungen werden nicht gespeichert. Sofern der Gast das Löschen seiner personenbezogenen Daten (nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungs-pflicht) wünscht, hat er dies dem Hotel explizit mitzuteilen. Das Hotel stellt sodann an den Gast eine Löschungsanzeige aus. 

4. Beruflich bedingte Übernachtungen sind von der durch die Stadt Eisenach zu erhebenden Kulturförder-abgabe befreit. Anlässlich dieser Befreiung ist durch das Hotel vom Gast ein Nachweis über die beruflich bedingte Übernachtung zu verlangen. Diese Daten werden durch das Hotel im Auftrag der Stadt Eisenach erhoben. Für die Daten, die im Zusammenhang mit beruflich bedingten Übernachtungen erhoben werden, trägt ausschließlich die Stadt Eisenach die Verantwortung. 

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Eisenach. 

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen. 

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Stand: 24.05.2018 

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